Mann fährt mit Exfreundin gegen Hauswand - Fall von versuchtem Femizid?
Weil er seine Ex-Freundin töten wollte, raste er mit seinem Auto absichtlich gegen eine Hauswand im Lauterlech. Jetzt ist das Urteil gegen den Mann gefallen.

Ein 21-jähriger Mann ist vom Landgericht Augsburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil er versucht hat, seine Ex-Freundin zu töten. Der Vorfall ereignete sich im vergangenen März in der Straße Lauterlech.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann mit Absicht gegen eine Hauswand im Lauterlech gefahren ist. So hätte er sich an seiner Ex-Freundin rächen wollen, weil die mit ihm Schluss gemacht hatte. Er hatte zuvor sinngemäß gesagt, wenn er die Frau nicht haben könne, könne sie keiner haben, so das Opfer vor Gericht. Das Gericht sagte, der Mann hätte einen Besitzanspruch gegenüber der Frau gehabt. An dem Tag hatte er gedroht, dem Vater des Mädchens von der Beziehung zu erzählen, wenn sie nicht zu ihm ins Auto steigen würde. Dort war es dann zu einem massiven Streit gekommen. Der Mann sei dann mit Absicht gegen die Hauswand gefahren, um die 20-jährige zu töten.
Einen geplanten Mord sah das Gericht nicht als erwiesen an, die Tat habe sich spontan entwickelt. Das Opfer kam wegen des Airbags mit Hämatomen davon. Das Gericht stützte sich auf die Aussagen des Opfers, einer Augenzeugin und einem Gutachten vor Ort.