Bewährungsstrafe für Altenpflegerin nach EC-Karten-Diebstahl in Augsburg
Wegen Diebstahls einer EC-Karte und unbefugter Geldabhebungen wurde eine Altenpflegerin in Augsburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und muss Schadenersatz leisten.

Das Augsburger Amtsgericht hat gestern eine Altenpflegerin zu einer Bewährungsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Die Frau hatte in einem Augsburger Pflegeheim die EC-Karte einer Seniorin gestohlen und damit über 4000 Euro abgehoben.
Das Gericht ordnete an, dass die verurteilte Altenpflegerin das gestohlene Geld zurückzahlen muss. Zusätzlich wurde sie zu einer Geldspende von 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung von Vertrauen in der Altenpflege und die Konsequenzen von kriminellen Handlungen gegenüber schutzbedürftigen Personen.