VW-Dieselskandal: Kunde bekommt erstmals vollen Kaufpreis erstattet
Nach der Entscheidung des Landgerichts Augsburg erhält ein VW-Kunde erstmals den vollen Kaufpreis zurück. Dies könnte ein Urteil mit Singalwirkung sein. Der VW-Kunde kann nun sein Auto zurück geben und erhält zusätzlich zum Kaufpreis von fast 30 000 auch noch die Zinsen. Bislang war immer eine sogenannten Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abgezogen worden. Dafür sah der Richter nun keinen Anlass. Für ihn stellt die Täuschung des Kunden durch eine illegale Software ein sittenwidriges Verhalten der Volkswagen AG dar. Noch kann VW gegen das Urteil in Berufung gehen.