Webers Aufruf zur Demo war rechtens

06. März 2024 , 05:27 Uhr

Oberbürgermeisterin Eva Weber hat nicht gegen ihr Neutralitätsgebot verstoßen, als sie städtische Mitarbeiter zur Teilnahme an der Demo „Augsburg gegen Rechts“ aufgerufen hat. Die Regierung von Schwaben hat eine Beschwerde gegen Weber jetzt abgewiesen.

Weil sie im städtischen Intranet zu einer Demonstration aufgerufen hatte, haben zwei Bürger eine Beschwerde gegen Oberbürgermeisterin Eva Weber eingereicht. Weber hätte mit ihrem Aufruf zur Teilnahme an der Demo „Augsburg gegen Rechts“ Anfang letzten Monats gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. Die Regierung von Schwaben gibt Weber nun Recht.

Sie  sieht die Beschwerde als nicht gegeben an und sieht beim Einsatz für innerstädtischen Zusammenhalt auch keinen Verstoß gegen das für Amtsträger geltende Neutralitätsgebot. Oberbürgermeisterin Eva Weber hatte sich bereits zuvor gegen die Vorwürfe gewehrt: „Für Demokratie, Menschenwürde und den Rechtsstaat zu demonstrieren sehe ich als meine Pflicht. Sowohl als Bürgerin des Landes, als auch als Oberbürgermeisterin und Beamtin […]“.

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