Ab heute, den 28. Dezember, startet der Verkauf von Silvesterartikeln, allen voran von Feuerwerken und Böllern, auch in Augsburg. Genauer gesagt dürfen die sogenannten F2-Silvesterraketen und -kracher verkauft werden. Das sind die Raketen, die meist an Silvester gezündet werden. Kleinere F1-Artikel, wie zum Beispiel Wunderkerzen, dürfen das ganze Jahr verkauft werden. Die Stadt Augsburg weist daraufhin, dass generell nur Raketen und Kracher mit dem CE-Zeichen erlaubt sind. Außerdem muss noch eine Registrierungsnummer auf der Packung stehen. Sie besteht aus einer vierstelligen Zahl, F2 und dann nochmal einer vierstelligen Zahl. Fehlen diese Angaben, sollte man die Finger von den Feuerwerkskörpern lassen. Nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar darf man F 2-Böller und -Raketen zünden. In Augsburg sind große Bereiche der Innenstadt für Silvesterfeuerwerk gesperrt. Genaueres erfahren Sie hier.