Bewohner von Unterschöneberg sollen ihr Trinkwasser abkochen. Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg hat bei seinen Routineuntersuchungen eine Überschreitung der Grenzwerte gemäß der Trinkwasserverordnung festgestellt. Von der Abkochanordnung betroffen sind neben den Altenmünsterer Ortsteilen Baiershofen, Neumünster (Abkochanordnung besteht bereits seit dem 8. Juni), Unterschöneberg und Violau auch die Straßen „Am Steinriesel“, „Mönchsfeld“, „Zum Nonnengraben“ sowie die „Eichholzstraße 2, 2a, 4, 4a, 5 und 9“ in Altenmünster. Die Abkochanordnung gilt bis zu ihrer Aufhebung durch die Behörde. Über die voraussichtliche Dauer der Maßnahme kann aktuell noch keine Prognose getroffen werden.
Zur wirksamen Desinfektion soll das Leitungswasser einmal sprudelnd aufkochen und vor Gebrauch mindestens zehn Minuten lang abkühlen. Zum Händewaschen und zur Körperpflege braucht man das nicht zu tun, es sei denn man hat offenen Wunden. Für das Zähneputzen sollte aber nur abgekochtes Wasser verwendet werden.