Der Autofahrer, der im März vor zwei Jahren sein Auto von der B17 gegen einen Baum steuerte, muss nun doch 13 Jahre ins Gefängnis, statt wie dem ersten Urteil nach 10. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das erste Urteil Berufung eingelegt. Sie sah es als erwiesen an, dass der Mann durch den Unfall seine Frau und Beifahrerin töten wollte. Die hatte sich vorher von ihrem Mann getrennt. Zudem wollte sie explizit eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung. Die Frau sitzt seit dem Unfall im Rollstuhl, kann nicht länger als 10 Minuten gehen oder stehen, nicht länger als eine Stunde sitzen und muss voraussichtlich bis an ihr Lebensende Schmerzmittel nehmen.