Die Stadt hatte dem zuständigen Architekturbüro gekündigt. Auslöser war ein Streit um eine zusätzliche Honorarrechnung und die Androhung einer Arbeitsverweigerung durch das Büro. Die Stadt wirft dem Architekturbüro vor, damit gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen zu haben. Eine solche Erpressung sei nicht akzeptabel, so Baureferent Steffen Kercher. Die Androhung einer Arbeitsverweigerung stelle eine „gravierende Verletzung gegen die kooperative Vertragspflicht dar“.
Hintergrund: Der Elektroplaner war insolvent gegangen. Das Architekturbüro hatte daraufhin eine zweite Honorarrechnung gestellt und angedeutet, ohne deren Bezahlung die Arbeiten einzustellen.
Die Stadt muss nun ein neues Architekturbüro suchen und die Stelle europaweit ausschreiben.