Geld für Hochwassergeschädigte. Ab heute können Flutopfer aus dem Landkreis Augsburg Entschädigung für Schäden durch das Hochwasser beim Landratsamt Augsburg beantragen.
Bis zu 5.000 Euro pro Haushalt gibt es für Schäden an Haus und Hausrat, für „Ölschäden an Gebäuden“ bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude. Die Höhe richtet sich jeweils nach den entstandenen Schäden. Auch Unternehmer und Freiberufler können Hilfe beantragen.
Insgesamt vergibt der Landkreis 1 Millionen Euro. Das Geld ist aus dem bayerischen Sonderhilfekontingents. Ab heute Mittag, 14 Uhr, können Betroffene die Anträge nutzen. Hier gelangen Sie zum Antrag.
Hier der Wortlaut der Pressemitteilung des Landratsamts Augsburg:
Privatpersonen können dabei Soforthilfen „Hausrat/Haushalt“ oder „Ölschäden an Gebäuden“ beantragen. Die Soforthilfe „Hausat/Haushalt“ beträgt bis zu 5.000 Euro pro Haushalt, die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Landratsamt Augsburg eingereicht werden. Postalisch ist das an Landratsamt Augsburg, Hochwasserhilfen , Fachbereich 12, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg möglich. Inwieweit eine digitale Antragseinreichung möglich ist, wird möglichst bald geklärt.
Für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe werden ebenfalls Soforthilfen in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret ent-
standenen Schäden. Der Antrag ist bei der Regierung von Schwaben zu stellen. Für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor werden Soforthilfen in Höhen von bis zu 50.000 Euro gewährt. Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.
Neben den Soforthilfen besteht sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen in Fällen einer Existenzgefährdung die Möglichkeit einer Hilfe im Rahmen der Härtefondsrichtlinie aus dem
Jahr 2020. Der Antrag ist im Fall von Privathaushalten aus dem Landkreis Augsburg beim Landratsamt Augsburg und im Fall von Unternehmen bei der Regierung von Schwaben zu stellen.