Die Bewährungsstrafe gegen einen Polizisten wegen eines Schusses aus seiner Dienstwaffe an der WWK-Arena in Augsburg ist rechtskräftig. Der Vorfall ereignete sich im August letzten Jahres im Rahmen einer sogenannten „Wasserschlacht“ vor der WWK-Arena.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 28-Jährige seine Dienstwaffe fahrlässig abfeuerte und dabei einen Kollegen in Lebensgefahr brachte. Das Projektil durchschlug eine Scheibe des Busses und verfehlte den Beamten nur knapp. Vier Polizisten erlitten durch den Knall ein Trauma.
Gravierende Folgen für den Beamten Aufgrund der Schwere der Tat und der daraus resultierenden Gefährdung von Menschenleben hat das Gericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verhängt. Zudem muss der Polizist eine Geldstrafe zahlen.
Die Rechtskraft des Urteils hat für den Beamten gravierende Konsequenzen. Er wird seinen Beamtenstatus verlieren und kann zukünftig nicht mehr als Polizist tätig sein.