Das Amtsgericht Augsburg hat einen 42-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Nötigung und Besitz kinderpornographischen Inhalts zu drei Jahren und acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Der 42-jährige hat 2022 und 2023 mit einem damals 13-jährigen Mädchen gechattet. Als das Mädchen den Kontakt abbrechen wollte, akzeptierte der Angeklagte das, gab sich als seine Freundin aus und sagte dem Mädchen, dass es dem Mann jetzt nicht gut gehe und das Mädchen sich um ihn kümmern müsste. Der Mann schrieb, dass er zusammengeschlagen werde, wenn das Mädchen nicht mehr weiter mit ihm chatte. Die Geschädigte setzte das so unter Druck, dass sie den Kontakt zu Freundinnnen abbrach, kaum noch aß und sieben Kilogramm abnahm.
Beim Angeklagten wurden dazu unter anderem 1.179 Videos mit Kinderpornographie gefunden. Der Mann war bereits vorbestraft.