Ein Fahrradfahrer wurde vom Augsburger Amtsgericht wegen Stinkefinger-zeigen zu 5.400 Euro-Geldstrafe verurteilt. Vergangenen Sommer hatte er am Jakobsplatz einen Autofahrer ausgebremst, weil der Autofahrer Fußgänger gefährdet habe, so der Radfahrer. Beide hielten an, um sich gegenseitíg zu belehren. Der Radfahrer beleidigte den Autofahrer und beide sollen sich attackiert haben, was aber nicht abschließend geklärt werden konnte. Da der Radfahrer wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes vorbestraft war, wurde er nun zu einer relativ hohen Geldstrafe verurteilt.