Beide waren 2021 auf einer Party im Augsburger Süden. Als der Angeklagte Zigaretten holen wollte, ging das Mädchen mit. Dann soll es zu den Übergriffen gekommen sein. Ein anderer Partygast und Bekannter des Mädchens hat bei dessen Rückkehr die Polizei gerufen.
Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück: Die Berührungen hätten im gegenseitigen Einverständnis stattgefunden. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt stark betrunken. Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen das erste Urteil des Aichacher Amtsgerichts eingelegt.