Das Urteil im Falle des Dreifachmörders von Langweid lautet lebenslänglich, nachdem dieser fast genau vor einem Jahr, am 28. Juli, seine drei Nachbarn erschossen hatte. Der Richter folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine Freilassung nach 15 Jahren Haft erheblich erschwert wird.
Der 65-jährige Rentner schwieg bis zuletzt zu den Einzelheiten des Dreifachmords und behauptete, sich an die Details der Tat nicht mehr erinnern zu können. Die Verteidigung plädierte zuletzt für drei bis 15 Jahre Haftstrafe. Sie argumentierte, dass der Rentner nicht voll zurechnungsfähig gewesen sei und an mehreren psychischen Krankheiten litt. Ein Gutachten stützte diese Position, während andere Gutachten die volle Zurechnungsfähigkeit des 65-jährigen belegten. Bis zuletzt schwieg der Verurteilte zu Details der Tat, die jedoch durch Audio- und Videoaufnahmen von Handys außergewöhnlich gut dokumentiert wurden.