Das Augsburger Amtsgericht hat einen Gynäkologen aus dem Landkreis Dillingen wegen vorsätzlichen Bankrotts in acht Fällen diesen Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt.
Geburtschaden führt zu finanziellen Schwierigkeiten Auslöser für die Straftat war ein medizinischer Fehler, der sich 2001 ereignete. Zusammen mit einer Hebamme wurde der Gynäkologe für einen Geburtsschaden bei einem kleinen Mädchen verantwortlich gemacht. Die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche überstiegen die Deckungssumme seiner Versicherung.
Vermögen verschleiert Um seine Gläubiger zu befriedigen, hätte der Arzt sein Privatvermögen einsetzen müssen. Stattdessen versuchte er, dieses durch Schenkungen an Verwandte in Höhe von rund 260.000 Euro zu verschleiern.
Geständnis und mildernde Umstände Das Gericht berücksichtigte bei der Urteilsfindung, dass der Angeklagte geständig war und die Ansprüche des geschädigten Kindes letztendlich beglichen wurden.