Einer der Gefängniswärter, gegen den im Rahmen des Gablinger JVA-Skandals ermittelt wird, hat gegen sein Berufsverbot geklagt. Nach den Foltervorwürfen im Gablinger Gefängnis ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen insgesamt 17 Mitarbeiter der JVA, darunter auch die beiden Leiterinnen. Die betroffenen Mitarbeiter dürfen derzeit weder die JVA betreten, noch ihren Beruf anderweitig ausüben. Genau dagegen hatte nun ein suspendierter Wärter vor dem Augsburger Verwaltungsgericht geklagt. Jedoch ohne Erfolg. Die Klage wurde abgelehnt. Der Anwalt des Mannes will jetzt notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wann der Prozess im Gablinger JVA-Skandal beginnt ist unterdessen noch völlig unklar, derzeit laufen noch die Ermittlungen.