Späße und Streiche sind ja immer in der sogenannten Freinacht vom 30. April auf den 1. Mai angesagt. Bei allem Verständnis für Tradition warnt die Augsburger Polizei aber davor, Grenzen zu überschreiten. Polizeisprecherin Johnana Kruger sagt, dass Sachbeschädigung nicht erlaubt ist und entsprechend verfolgt werden muss. Kreative und harmlose Scherze sind aber kein Problem. Und auch ganz wichtig in dieser besonderen Nacht: Im Straßenverkehr gelten die gleichen Regeln wie im gesamten Jahr. Heißt: Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht! Die Polizei in Augsburg und der Region wird auch dieses Jahr in der Freinacht wieder mehr präsent sein.