Die IHK Schwaben warnt vor Nachteilen für Unternehmen in der Region wegen des neuen EU-Lieferkettengesetzes. Vergangene Woche hat das EU-Parlament beschlossen, das Gesetz ab einem bestimmten Umsatz schon für Firmen ab 500 Mitarbeitende gelten zu lassen. Unternehmen, die Bekleidung oder Nahrungsmittel verkaufen, müssen nun besonders darauf achten, dass sie und auch keiner ihrer Zulieferer Menschenrechtsverletzungen oder illegalen Umweltverschmutzungen begehen. Das sind richtige Ziele, so die IHK Schwaben, aber bedeute für die Unternehmen noch mehr Bürokratie und einen Wettbewerbsnachteil. Es drohen bei Verstoß empfindliche Strafen, nämlich bis zu 5 % des Netto-Jahresumsatzes.