Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Augsburg werden eingeladen, sich als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Augsburg zu bewerben. Die Stadt Augsburg erstellt hierfür eine Vorschlagsliste, die nach Beschlussfassung durch den Stadtrat über die Regierung von Schwaben an den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Augsburg zu übermitteln ist. Wer an einer Ausübung des richterlichen Ehrenamtes am Verwaltungsgericht interessiert ist, kann sich bis 26.07.2024 schriftlich zusammen mit einem kurzen Motivationsschreiben und einer unterschriebenen Erklärung zur Verfassungstreue sowie unterschriebenen Zustimmungserklärung (vgl. Dokumente im Bereich Downloads) bei der Stadt Augsburg, Hauptamt, Rathausplatz 1, 86150 Augsburg bewerben.
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