Im Prozess um den Dreifachmord in Langweid im Landkreis Augsburg bewerten Sachverständige die Psyche des Angeklagten unterschiedlich. Ein von der Justiz beauftragter Gutachter sieht keine Persönlichkeitsstörung bei dem 65-Jährigen, obwohl er zwanghafte und schizoide Persönlichkeitszüge feststellt. Eine von der Verteidigung beauftragte Gutachterin hingegen diagnostiziert erhebliche psychische Probleme wie Angststörungen, Depressionen und eine mögliche beginnende Demenz, auch bedingt durch körperliche Erkrankungen. Die Gutachten sind wichtig, um die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu beurteilen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht beeinträchtigt war. Der Angeklagte, ein Sportschütze, wird beschuldigt, im Juli 2023 nach einem langen Nachbarschaftsstreit drei Menschen durch Kopfschüsse getötet und zwei weitere verletzt zu haben. Er behauptet, während der Tat Erinnerungslücken gehabt zu haben. Das Urteil wird Ende Juli erwartet.