Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil gegen den Anästhesisten im sogenanntne Hepatitisskandal bestätigt. Der mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Arzt hat nach Überzeugung der Richter des Landgerichts Augsburg in 51 Fällen Patienten bei Operationen – wegen der Missachtung der geltenden Hygienvorschriften – mit dem Virus infiziert. Er wurde daher wegen gefährlicher Körperverletzung in 51 Fällen sowie wegen Unterschlagung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Die Fälle ereigneten sich zwischen Februar 2017 bis April 2018. Der 61-Jährige hatte in dem Prozess vor dem Landgericht Augsburg ein Geständnis abgelegt. Die Richter waren davon ausgegangen, dass sich der Mediziner selbst bei einem Patienten angesteckt hatte, ohne die Erkrankung zu bemerken. Der Arzt hat wegen eigener Leiden immer wieder Opiate aus dem Krankenhaus in Donauwörth abgezweigt.