Im Fall des Augsburger Böllerwurfs hat der Hauptangeklagte Revision beim Bundesgerichtshof beantragt. Wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion war der Angeklagte zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die drei Mitangeklagten, Bekannte des Mannes, haben ihr Urteil dagegen akzeptiert. Sie waren zu Bewährungsstrafen wegen Beihilfe verurteilt worden.
Die Hoffenheim-Fans hatten im Gästeblock der WWK-Arena beim Spiel gegen den FCA im November 2023 einen sogenannten Mamba-Böller, einen Böller mit großer Sprengkraft, der in Deutschland nicht zugelassen ist, ins Stadion geschmuggelt und dort gezündet. Rund ein Dutzend Menschen wurden durch die Explosion verletzt, darunter auch Kinder. Die meisten erlitten Hörschäden.
Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert, unter anderem weil der Angeklagte gestanden hatte, sich bei den Opfern entschuldigt hatte und seither in Untersuchungshaft saß. Der Vorsitzende Richter hatte dagegen sein Urteil auch damit begründet, dass 26.000 Stadionbesucher in Terrorangst versetzt wurden.