Das Landratsamt Augsburg hat dem Ratsbegehren der Stadt Gersthofen grünes Licht gegeben. Ein Vertreter des Bürgerbegehrens hatte gegen die Sperrung der Bahnhofstraße beim Landratsamt Beschwerde eingelegt. Laut Landratsamt bestehen keine Bedenken gegen die Bestimmtheit des Ratsbegehrens oder gegen die verwendete Formulierung der Fragestellung. Aus der Fragestellung gehe hervor, dass die Stadt plant das „Grüne Herz“ frei von motorisiertem Individualverkehr zu gestalten. In Ausnahmefällen soll aber eine Öffnung möglich bleiben. Die Bahnhofstraße soll so gestaltet werden, dass ebenfalls Öffnung im Bedarfsfall möglich ist. Die Bürger von Gersthofen können am 7. April darüber abstimmen.