Kioske und Spätis müssen sich in Augsburg an die Ladenöffnungszeiten halten. Sie sind kein Gaststättenbetrieb, für den längere Öffnungszeiten gelten, auch wenn ein Internetcafé dabei ist, solange der nicht den Großteil des Geschäfts ausmacht. Damit hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung des Augsburger Ordnungsamts vor gut einem Monat bestätigt.
Viele Anwohner haben sich über den Lärm vor den Kiosken spätabends beschwert. Daher führt die Stadt Augsburg derzeit vermehrt Kontrollen bei Spätis und Kiosken durch.