Die Augsburger CSU kritisiert die Wahlrechtsreform der Ampel für den Bundestag als undemokratisch.
Die Ampelregierung hatte die Zahl der Direktmandate reduzieren wollen, damit der Bundestag kleiner und billiger für den Steuerzahler wird. Wenn eine Partei nun weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen gehabt hätte, hätte sie auch keine Direktmandate mehr bekommen. Für die bayerische CSU, die deutschlandweit gerechnet durchaus auch unter fünf Prozent erreichen könnte, wäre das fatal. Sie würde dann gegebenenfalls gar nicht mehr im Bundestag sitzen.
Volker Ullrich, seit über zehn Jahren Direktkandidat der CSU für Augsburg-Stadt und Königsbrunn, meint, auch für Augsburg und Umgebung hätte das Auswirkungen gehabt. Fehlten Kandidaten aus Augsburg und der Region im Bundestag, könnte man auch die Belange der Region, zum Beispiel bei Fördergeldern für öffentliche Einrichtungen, nicht mehr so gut einbringen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag zumindest die Abschaffung der Grundmandatsklausel verboten. Sie besagt, dass eine Partei in Fraktionsstärke in den Bundestag einzieht, auch wenn sie unter fünf Prozent hat, nämlich dann, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewonnen hat. Die CSU-Wähler, aber auch Wähler kleiner Bundesparteien, dürften erleichtert sein.