Am Augsburger Amtsgericht wurde ein Fall verhandelt, in dem eine in Trennung lebende Frau ihren Noch-Ehemann vergewaltigt und dessen neue Lebensgefährtin körperlich angegriffen haben soll.
Laut Anklage soll die Frau ihren schlafenden Noch-Ehemann in der gemeinsamen Wohnung vergewaltigt haben. (Das Ex-Paar hatte getrennte Schlafzimmer.) Die Frau soll sich dazu auf ihren Ehemann gesetzt haben während der schilef. Zudem soll sie die neue Lebensgefährtin des Mannes tags darauf angegriffen und verletzt haben.
Vor Gericht verweigerte der Ehemann die Aussage, weshalb der Vergewaltigungsvorwurf nicht nachweisbar war. Die Frau wurde jedoch wegen Körperverletzung an der neuen Lebensgefährtin zu einer Zahlung von 500 Euro Schmerzensgeld verurteilt.