Lautes Knallen, bunte Lichter: Kurz vor dem Jahreswechsel warnt der Zoll vor den Gefahren illegaler Feuerwerkskörper zu Silvester. Vor allem Ware ohne CE-Kennzeichnung oder aus unklarer Herkunft könne lebensgefährlich sein, teilte das Hauptzollamt Augsburg mit. Neben schweren Verletzungen drohen bei Einfuhr und Verwendung auch strafrechtliche Konsequenzen. Vor nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern warnt das Hauptzollamt in Augsburg. Vorsicht sei auch bei den Feuerwerkskategorien geboten: Für die Kategorien F2 bis F4 seien sprengstoffrechtliche Zulassungen erforderlich. Der Zoll empfiehlt daher, nur geprüfte Feuerwerkskörper mit gültiger CE-Kennzeichnung zu kaufen.