Der Bundesrat hat dem Vorhaben eine Absage erteilt. Oberbürgermeisterin Eva Weber bedauerte das. So wäre die Mobilitätswende in Städten schwer umsetzbar.
Der Hintergrund:
Augsburg wollte mehr Entscheidungsfreiheit in Sachen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Heute am Freitag, dem 24. November, hatte der Bundesrat über Gesetzesänderungen in Sachen Tempolimits in deutschen Städten beraten. Augsburg gehört zu den sieben deutschen Städten, die vor rund zwei Jahren die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ ins Leben gerufen haben. Inzwischen haben sich mehr als 1000 Städte, Gemeinden und Landkreise der Initiative angeschlossen. Derzeit ist es so, dass die Straßenverkehrsordnung Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit in Ortschaften vorschreibt. 30-er Zonen können nur in Ausnahmefällen eingeführt werden, z.B. vor Kindergärten, Schulen oder Altenheimen. Dies führt häufig dazu, dass das Tempo auf einer Straße wild zwischen 30 und 50 hin und her wechselt. Die Stadt Augsburg wollte gerne in einigen Straßen durchgehend Tempo 30 einführen – weil es sinnvoll wäre. Sie scheiterte aber bislang an der Straßenverkehrsordnung. Daher hoffte Oberbürgermeisterin Eva Weber, dass der Bundesrat die bereits vom Bundestag verabschiedeten Änderungen genehmigen würde.