Neues Jahr, neue Vorschriften: 2024 bringt für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Augsburg und der Region einige rechtliche Änderungen mit sich. Seit Anfang des Jahres gilt ein höherer gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro. Gleichzeitig steigt damit auch die Minijob-Grenze, informiert die IHK Schwaben, sie liegt jetzt bei 538 Euro monatlich. Betriebe in Schwaben müssen außerdem wissen, dass sie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab sofort elektronisch an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mitteilen können. In der Gastronomie steigt außerdem der Mehrwertsteuersatz von 7 auf 19 Prozent. Das bedeutet, dass Restaurants in Nordschwaben deutlich höhere Ausgaben haben werden und in der Folge auch die Preise für ihre Kunden erhöhen werden müssen. Änderungen gibt es außerdem bei Insolvenzen, bei Neugründungen von Gesellschaften, bei Nachhaltigkeitsberichten oder beim Lieferkettengesetz. Die IHK Schwaben bietet den Unternehmen in Augsburg und der Region in diesen Bereichen Information und Beratung an.